Die Rechtsfrage: Wann handelt es sich um freie Mitarbeit und wann um Schein-selbstständigkeit?
N.N. · ergopraxis · 2016 · Heft 7/08 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
2014 gab es mehrere Urteile von Landessozialgerichten, die Therapeuten und Praxisinhaber verunsicherten: Ist freie Mitarbeit in einer Praxis erlaubt? Kürzlich hat das Bundessozialgericht sich klar dazu geäußert, dass dies rechtlich zulässig ist. Wichtig ist, dass der freie Mitarbeiter die Kriterien der selbstständigen Tätigkeit erfüllt. ergopraxis sprach darüber mit Rechtsanwalt D. Benjamin Alt. Herr Alt, viele Therapeuten sind verunsichert. Sie befinden sich auf einer Gratwanderung zwischen Scheinselbstständigkeit und freier Mitarbeit. Wo genau sind dabei die Grenzen? Wesentliches Kriterium ist die Eingliederun…