CareLit Fachartikel
Wer muss bei Terminausfall zahlen?
Bossow, K. · ergopraxis · 2015 · Heft 9 · S. 47 bis 47
Dokument
250287
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
» Kürzlich meinte ein Dozent, dass Therapeuten keine Ausfallrechnung an Patienten stellen dürften. Zwischen Leistungserbringern und gesetzlich Versicherten gelte das Sachleistungsprinzip. Laut Rahmenverträgen sei eine direkte Bezahlung vom Patienten an den Leistungserbringer ausgeschlossen. Eine Ausfallrechnung sei dennoch möglich. Allerdings müsste sie direkt an die Krankenkasse gehen. Stimmt das? « Michael Schiewack aus Kamenz
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
PATIENTEN
ergopraxis