CareLit Fachartikel

Wer muss bei Terminausfall zahlen?

Bossow, K. · ergopraxis · 2015 · Heft 9 · S. 47 bis 47

Dokument
250287
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Bossow, K.
Ausgabe
Heft 9 / 2015
Jahrgang 8
Seiten
47 bis 47
Erschienen: 2015-09-01 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

» Kürzlich meinte ein Dozent, dass Therapeuten keine Ausfallrechnung an Patienten stellen dürften. Zwischen Leistungserbringern und gesetzlich Versicherten gelte das Sachleistungsprinzip. Laut Rahmenverträgen sei eine direkte Bezahlung vom Patienten an den Leistungserbringer ausgeschlossen. Eine Ausfallrechnung sei dennoch möglich. Allerdings müsste sie direkt an die Krankenkasse gehen. Stimmt das? « Michael Schiewack aus Kamenz

Schlagworte

Gesundheit Pflege PATIENTEN ergopraxis