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Wie ist Urlaub bei Teilzeit geregelt?

Bossow, K. · ergopraxis · 2015 · Heft 2 · S. 48 bis 48

Dokument
250384
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Bossow, K.
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 8
Seiten
48 bis 48
Erschienen: 2015-02-03 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

» Meine Mitarbeiterin arbeitet wöchentlich 2x4 Stunden (dienstags und donnerstags). Sie verdient über 450 Euro, damit sie sozialversichert ist. Das haben wir im Arbeitsvertrag so geregelt. Sie bekommt 40 Stunden Urlaub im Jahr und möchte nun 32 Stunden zusätzlich, da manche Monate mehr Tage haben, die auf Dienstag oder Donnerstag fallen. Da auch etliche Feiertage auf diese Wochentage fallen, frage ich mich, ob ich sie diese nacharbeiten lassen darf. « Therapeutin per E-Mail

Schlagworte

Gesundheit Pflege ergopraxis