CareLit Fachartikel
Wer haftet, wenn ein Patient in einer Fortbildung Schaden nimmt?
Groteloh, P. · ergopraxis · 2015 · Heft 1 · S. 52 bis 52
Dokument
250404
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
»In unseren Fortbildungskursen laden wir Patienten für Demonstrationszwecke ein. Diese haben in der Regel kein Rezept oder nur eine Verordnung für die Praxis, in der sie behandelt werden. Sollte es nun in einem Kurs Komplikationen geben und der Patient Schaden nehmen – wie sähe dann die rechtliche Lage aus? Wer haftet dafür?« Fortbildungsanbieterin aus Baden-Württemberg
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
ergopraxis