CareLit Fachartikel

Wer haftet, wenn ein Patient in einer Fortbildung Schaden nimmt?

Groteloh, P. · ergopraxis · 2015 · Heft 1 · S. 52 bis 52

Dokument
250404
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Groteloh, P.
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 8
Seiten
52 bis 52
Erschienen: 2015-01-08 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

»In unseren Fortbildungskursen laden wir Patienten für Demonstrationszwecke ein. Diese haben in der Regel kein Rezept oder nur eine Verordnung für die Praxis, in der sie behandelt werden. Sollte es nun in einem Kurs Komplikationen geben und der Patient Schaden nehmen – wie sähe dann die rechtliche Lage aus? Wer haftet dafür?« Fortbildungsanbieterin aus Baden-Württemberg

Schlagworte

Gesundheit Pflege ergopraxis