Leerlauf dulden oder Patienten disziplinieren
Rothe, A.E. · ergopraxis · 2014 · Heft 5 · S. 37 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Rückgängigmachen von verbindlichen Buchungen oder Terminabsprachen und auch von Behandlungsterminen ist nichts Ungewöhnliches. Wir alle stornieren mal Hotel- oder Mietwagenbuchungen und zahlen anfallende Stornierungsgebühren. Nur in Therapiepraxen ist Stornieren ein oft ungelöstes Thema. Wieso eigentlich? Juristisch handelt es sich um die Rückabwicklung eines Vertrags, der mündlich durch die gemeinsame einvernehmliche Vereinbarung des Behandlungstermins geschlossen wurde. Tritt der Patient einseitig von diesem Vertrag zurück, ist er verpflichtet, Sie davon fristgemäß in Kenntnis zu setzen, ansonsten bleibt d…