CareLit Fachartikel
Rückwirkende Vergütung trotz Elternzeit?
Bossow, K. · ergopraxis · 2013 · Heft 6 · S. 42 bis 42
Dokument
250648
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
» Mein Chef hat Ende 2011 rückwirkend zum April Feiertage bezahlt. Da ich ab Juli in Elternzeit war, habe ich diese Zahlung nicht erhalten. Kann ich dennoch auf die Feiertage bis dahin bestehen? Außerdem war vereinbart, dass mein Chef meine Fobikosten in Überstunden erstattet - verteilt auf die Jahre 2010, 2011 und 2012. Die ersten beiden Gutschriften erfolgten. Kann ich die dritte trotz Elternzeit geltend machen? « Ergotherapeutin aus Sachsen
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
ergopraxis