CareLit Fachartikel
Heilmittelwerbegesetz aktualisiert – Endlich vieles erlaubt
Oldenburg, E. · ergopraxis · 2013 · Heft 4 · S. 8 bis 9
Dokument
250676
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Möchten Ergotherapeuten für ihre Arbeit öffentlich werben, sollten sie sich mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) befassen. Das „Gesetz über Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens“ möchte insbesondere medizinische Laien vor Irreführung schützen. Im Oktober 2012 wurde es aktualisiert. Manche Regelungen waren nicht nachvollziehbar. Die wurden nun gestrichen.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
MARKETING
ERGOTHERAPEUTEN
ergopraxis