Gesprächsstoff
N.N. · ergopraxis · 2012 · Heft 3 · S. 8 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die AOK Sachsen-Anhalt ist nach der Novitas BKK die zweite Krankenkasse, die bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls wieder auf ein Genehmigungsverfahren besteht. Sie hat die Genehmigungspflicht seit Januar 2012 für alle Einzelbehandlungen der Ergotherapie wieder eingeführt. Wie der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) berichtet, unterliegen andere Maßnahmen wie die Behandlung in der Gruppe nicht dem Genehmigungsvorbehalt. Der Berufsverband geht nicht davon aus, dass die Genehmigungspraxis von anderen Krankenkassen in größerem Umfang wieder aufgenommen wird: „Nach wie vor zeigt sich, dass der Verwaltungs…