CareLit Fachartikel
Umsatzsteuerpflicht für Ergotherapie – Weiß der Geier
Oldenburg, E. · ergopraxis · 2012 · Heft 3 · S. 10 bis 10
Dokument
250868
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Januar 2012 müssen in Deutschland freiberuflich tätige Ergotherapeuten bei der Steuererklärung noch mehr aufpassen als bisher. Von der Umsatzsteuer befreit sind nur noch Leistungen, die Ergotherapeuten aufgrund ärztlicher Verordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbringen.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
DEUTSCHLAND
ergopraxis