CareLit Fachartikel
Fehler auf der Verordnung – So können Sie Ärger vermeiden
Haardt, D. · ergopraxis · 2010 · Heft 5 · S. 36 bis 38
Dokument
251144
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Theoretisch geht eine Verordnung folgenden Weg: Der Arzt stellt sie aus, der Patient legt sie der Ergotherapeutin vor und diese gibt sie an die Krankenkasse weiter, um vergütet zu werden. Doch Krankenkassen kürzen häufig falsch ausgefüllte Rezepte. Worauf sollten Ergotherapeuten also achten? Daniel Haardt, Diplom-Informatiker (FH), arbeitet seit 2006 bei der opta data Abrechnungs GmbH. Seit 2009 ist er im Leistungs- und Vertragsmanagement Heilmittel tätig mit dem Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit mit Schnittstelle zur Abrechnung von Heilmittelerbringern.
Schlagworte
KRANKENKASSE
PATIENT
ERGOTHERAPEUTEN
ergopraxis