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Fehler auf der Verordnung – So können Sie Ärger vermeiden

Haardt, D. · ergopraxis · 2010 · Heft 5 · S. 36 bis 38

Dokument
251144
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Haardt, D.
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 3
Seiten
36 bis 38
Erschienen: 2010-05-19 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

Theoretisch geht eine Verordnung folgenden Weg: Der Arzt stellt sie aus, der Patient legt sie der Ergotherapeutin vor und diese gibt sie an die Krankenkasse weiter, um vergütet zu werden. Doch Krankenkassen kürzen häufig falsch ausgefüllte Rezepte. Worauf sollten Ergotherapeuten also achten? Daniel Haardt, Diplom-Informatiker (FH), arbeitet seit 2006 bei der opta data Abrechnungs GmbH. Seit 2009 ist er im Leistungs- und Vertragsmanagement Heilmittel tätig mit dem Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit mit Schnittstelle zur Abrechnung von Heilmittelerbringern.

Schlagworte

KRANKENKASSE PATIENT ERGOTHERAPEUTEN ergopraxis