Stellungnahme – Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte (Note: The asterisk (*) is used here to avoid gender-specific language. )
N.N. · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2021 · Heft 5 · S. 237 bis 237
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem jüngsten Gutachten stellt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung des Gesundheitswesens (SVR) die Grundsätze des Datenschutzes, wie Datensparsamkeit und Zweckbindung der verwendeten Daten in Frage, die eigentlich durch die Datenschutzgrundverordnung klar definiert und damit verbindlich sind. Gleichzeitig fordert der SVR auch ein sogenanntes Opt-out-Verfahren, bei dem für jede*n Bundesbürger*in eine elektronische Patient*innenakte (ePA) eingerichtet würde – es sei denn, er/sie widerspricht aktiv. Article published online: 14. Oktober 2021 © 2021. Thieme.