Mehr Patientenschutz – Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus – Corona-Ausnahmen bleiben möglich
N.N. · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2021 · Heft 2 · S. 69 bis 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegepersonaluntergrenzen legen für Bereiche mit besonders hohem Pflegeaufkommen fest, wie viel Pflegepersonal mindestens auf einer Station während einer Tagesoder Nachtschicht im Krankenhaus anwesend sein muss. Sie definieren somit einen Mindeststandard der personellen Besetzung und dienen damit dem Patientenschutz. Vier neue Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser traten zum 1. Februar 2021 in Kraft. Damit gelten diese Mindestgrenzen künftig für zwölf dieser pflegesensitiven Bereiche. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, zur novellierten Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung: „Pflegepe…