Untersuchung der Akzeptanz und der Ablehnungsgründe indirekter Vergleiche in IQWiG-Nutzenbewertungen
N.N. · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2019 · Heft 1 · S. 24 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Hintergrund/Fragestellung Seit dem Inkrafttreten des „Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes“ (AMNOG) 2011 bewertet der „Gemeinsame Bundesausschuss“ (GBA) unter regelhafter Einbindung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Zusatznutzen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Dieser bildet die Basis für Verhandlungen über den Erstattungsbetrag. Bei dieser Bewertung ist die Möglichkeit vorgesehen, Nachweise zum Zusatznutzen durch indirekte Vergleiche erbringen zu können, falls keine direkten Vergleichsstudien…