Indirekte Vergleiche in der frühen Nutzenbewertung in Deutschland – Erfahrungen aus den ersten 5 Jahren
N.N. · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2016 · Heft 6 · S. 279 bis 287
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung in Deutschland können indirekte Vergleiche zum Nachweis eines möglichen Zusatznutzens von neuen Wirkstoffen vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegt werden, wenn keine direkte oder keine ausreichende direkte Evidenz vorliegt. Das zuständige Beschlussgremium, der Gemeinsame Bundesausschuss, zieht jedoch nur einen geringen Anteil der vorgelegten indirekten Vergleiche tatsächlich zur Bewertung des Zusatznutzens heran. Die hier vorgelegte Analyse untersucht die verwendete Methodik, die Ablehnungsgründe und die zur Bewertung herangezogenen indirekten Vergleiche,…