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Urteil zu Honorarärzten – Notarztdienst auf Rettungswagen wird teurer

N.N. · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2016 · Heft 5 · S. 218 bis 218

Dokument
252000
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
218 bis 218
Erschienen: 2016-05-15 03:38:36
ISSN
1432-2625

Zusammenfassung

Dass laut dem Bundessozialgericht in Rettungswagen Mecklenburg-Vorpommerns künftig keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden dürfen, könnte sich auch auf alle anderen Bundesländer auswirken. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) dürfen in Rettungswagen in Mecklenburg-Vorpommern künftig keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden. Die Richter in Kassel bestätigten damit ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte. Statt dessen müssten die Notärzte sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Einige Exper…

Schlagworte

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