Editorial
N.N. · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2010 · Heft 5 · S. 233 bis 235
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. April 2007 kann das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf der Grundlage von § 35b SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss und vom Bundesministerium für Gesundheit damit beauftragt werden, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Arzneimitteln zu evaluieren. Die Kosten-Nutzen-Analyse kann unter anderem nach § 31 Abs. 2a SGB V zur Festlegung von Erstattungshöchstbeträgen für Arzneimittel dienen. Vielfach wurde sehr begrüßt, dass mit dieser Neuregelung nun auch ökonomische Rationalität und Transparenz in die Allokation der knappen Ressourcen und die Erstattungspolitik der Kr…