Nutzenbewertung in der Medizin - Stand Oktober 2006
N.N. · Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement · 2006 · Heft 6 · S. 365 bis 367
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allgemeiner patientenrelevanter medizinischer Nutzen Nach § 27 SGB V ist eine medizinische Maßnahme notwendig, wenn sie eine Krankheit erkennen, heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern kann. Der Begriff der Notwendigkeit geht über den Begriff des Nutzens hinaus. Der Nachweis des Nutzens ist demnach eine notwendige aber keine hinreichende Bedingung für den Nachweis der Notwendigkeit. In Ergänzung zu der Beurteilung der Wirksamkeit und der Sicherheit haben die Berichte des Institutes daher primär die Beschreibung des Nutzens und des Schadens aller Arten medizinischer Interventionen…