Akzeptanz verbindlicher Vorsorgeuntersuchungen – Ergebnisse einer Elternbefragung in Hessen
Santos, J.; Klein, U.; Herb, S.; Kieslich, M. · Das Gesundheitswesen · 2019 · Heft 4 · S. 333 bis 338
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ziel der Studie 2008 trat in Hessen das Hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz in Kraft. Seither ist die Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 verpflichtend. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt dem Hessischen Kindervorsorgezentrum (HKVZ), welches Eltern und Erziehungsberechtigte zu den anstehenden Untersuchungen (U4 bis einschließlich U9) einlädt. Um eine Rückmeldung bezüglich dessen Arbeit und Informationen über die Akzeptanz des Gesetzes zu erhalten, wurde erstmals im Rahmen des Qualitätsmanagements eine Befragung der Eltern und Erziehungsberechtigten durch das HKVZ durchgeführt. Hierbei wurd…