Analyse verschiedener Qualitätsmanagementsysteme in Arztpraxen für Sachsen
Gumpert, M.; Reese, J. · Das Gesundheitswesen · 2019 · Heft 12 · S. 1037 bis 1047
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung Seit 1. Januar 2004 sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren nach § 135a Absatz 2 Nr. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und weiterzuentwickeln. Die Ärzte stehen vor der Frage, welches Qualitätsmanagementsystem für die eigene Praxis geeignet ist. Methodik Insgesamt wurden 24 Arztpraxen per Zufallsstichprobe ausgewählt. Die Stichprobe wurde im Bundesland Sachsen erhoben, weil die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen die notwendigen Informationen bereit…