Die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern
N.N. · Das Gesundheitswesen · 2019 · Heft 1 · S. 776 bis 777
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 23. Dezember 2016 wurde vom Bundestag das „Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ verabschiedet. Unter Artikel 17e und 17 f findet sich eine Änderung des Heilpraktikergesetzes und der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. In letzterer wird das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern [*] zu erstellen. Dies erfolgte und die Leitlinien sind seit dem 22.3.2018 in Kraft [1]. Am grundsätzlichen rechtlichen Konstrukt des Heilpraktikerwesens (Ordnungsrechtliche Genehmigung; Gefahrenauss…