Bestandsaufnahme zu Zweitmeinungsverfahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Pieper, D.; Heß, S.; Mathes, T. · Das Gesundheitswesen · 2017 · Heft 10 · S. 859 bis 863
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ziel der Studie Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurde Mitte 2015 § 27 b SGB V die Zweitmeinung (ZM) in Deutschland gesetzlich verankert, auch wenn bislang die dabei zu berücksichtigenden Eingriffe vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch nicht festgelegt worden sind. Unabhängig davon können die Krankenkassen jedoch den Versicherten eine ZM erstatten. Das Ziel ist eine Bestandsaufnahme der Angebote für ZM, die von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden. Methodik Im November 2016 sind die Webauftritte aller deutschen gesetzlichen Krankenkassen (KK, n=117) durchsucht worden. Recherchiert wurden Eintr…