Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens von neuen Arzneimitteln: „gering“ – „beträchtlich“ – „erheblich“ – 6 Anmerkungen aus der Sicht eines Biometrikers
Vach, W. · Das Gesundheitswesen · 2014 · Heft 11 · S. 757 bis 762
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vom 22.12.2010 soll bei der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel das „Ausmaß des Zusatznutzens“ bewertet werden. Eine entsprechende Verordnung des Bundesministerium für Gesundheit führt aus, das die Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens anhand der Begriffe „erheblicher Zusatznutzen“, „beträchtlicher Zusatznutzen“ und „geringer Zusatznutzen“ erfolgen soll. Das IQWiG hat im September 2011 in Anhang A der Dossierbewertung zu Ticagrelor eine „Operationalisierung des Ausmaßes des Zusatznutzens gemäß AM-NutzenV“ vorgenommen und erläutert. Dabei wird zwischen…