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Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens von neuen Arzneimitteln: „gering“ – „beträchtlich“ – „erheblich“ – 6 Anmerkungen aus der Sicht eines Biometrikers

Vach, W. · Das Gesundheitswesen · 2014 · Heft 11 · S. 757 bis 762

Dokument
253557
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
Vach, W.
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 76
Seiten
757 bis 762
Erschienen: 2014-02-19 13:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Gemäß des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vom 22.12.2010 soll bei der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel das „Ausmaß des Zusatznutzens“ bewertet werden. Eine entsprechende Verordnung des Bundesministerium für Gesundheit führt aus, das die Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens anhand der Begriffe „erheblicher Zusatznutzen“, „beträchtlicher Zusatznutzen“ und „geringer Zusatznutzen“ erfolgen soll. Das IQWiG hat im September 2011 in Anhang A der Dossierbewertung zu Ticagrelor eine „Operationalisierung des Ausmaßes des Zusatznutzens gemäß AM-NutzenV“ vorgenommen und erläutert. Dabei wird zwischen…

Schlagworte

RISIKO ARZNEIMITTEL KLASSIFIKATION ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT PLANUNG PROBLEM TICAGRELOR MORTALITÄT UNSICHERHEIT Das Gesundheitswesen