CareLit Fachartikel
Gesetz nimmt Versicherte mit in die Verantwortung
N.N. · Das Gesundheitswesen · 2014 · Heft 10 · S. 617 bis 617
Dokument
253559
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ziel des Nationalen Krebsplans ist die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung. Das Koordinierungs- und Kooperationsprogramm erarbeitete zentrale Empfehlungen, die innerhalb des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“ Berücksichtigung fanden. A. Helou aus dem Referat 315 „Nicht übertragbare Krankheiten“ des Bundesministeriums für Gesundheit in Bonn fasste nun in einem Artikel die wesentlichen Punkte des Gesetzes zusammen.Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2014; 57: 288–293
Schlagworte
WEITERENTWICKLUNG
GESUNDHEIT
ZIEL
Das Gesundheitswesen