CareLit Fachartikel

Gesetz nimmt Versicherte mit in die Verantwortung

N.N. · Das Gesundheitswesen · 2014 · Heft 10 · S. 617 bis 617

Dokument
253559
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 10 / 2014
Jahrgang 76
Seiten
617 bis 617
Erschienen: 2014-10-22 13:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Ziel des Nationalen Krebsplans ist die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung. Das Koordinierungs- und Kooperationsprogramm erarbeitete zentrale Empfehlungen, die innerhalb des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“ Berücksichtigung fanden. A. Helou aus dem Referat 315 „Nicht übertragbare Krankheiten“ des Bundesministeriums für Gesundheit in Bonn fasste nun in einem Artikel die wesentlichen Punkte des Gesetzes zusammen.Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2014; 57: 288–293

Schlagworte

WEITERENTWICKLUNG GESUNDHEIT ZIEL Das Gesundheitswesen