Paradigmenwechsel in der sog. „gesundheitlichen Eignung“ von neu einzustellenden Beamtinnen und Beamten
R. Lange · Das Gesundheitswesen · 2014 · Heft 4 · S. 234 bis 236
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kreisgesundheitsamt Mettmann. Das Bundesverwaltungsgericht hat in aktueller Rechtsprechung den Maßstab für die „gesundheitliche Eignung“ von neu einzustellenden Beamtinnen und Beamten wesentlich abgesenkt. Für die vorgeschriebene amtsärztliche Einstellungsuntersuchung bedeutet dies, dass bei kritischen Fällen eine Empfehlung zur Nichteinstellung mangels belastbarer, d. h. trennscharfer wissenschaftlicher Grundlagen kaum noch in Frage kommt. Damit entfällt weitgehend die vormals beamtenrechtlich angestrebte Filterwirkung. Auch wenn dieser weit eröffnete Zugang zum Beamtenstatus für die gesundheitlich vorbelastete…