Finanzierungsproblematik von Kontrazeptiva bei Frauen in Armut
Zier, U.; Nitsche, D.; Homann, C.; Münster, E. · Das Gesundheitswesen · 2012 · Heft 12 · S. 836 bis 838
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter Artikel 16 wurde das Recht auf Familienplanung 1968 in der Erklärung der 1. Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen in Teheran als Menschenrecht deklariert: Eltern sollen über Zahl und Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder frei entscheiden können [1]. Auf der Weltbevölkerungskonferenz in Bukarest 1974 wurde das Recht auf alle Paare und Individuen ausgeweitet und das Recht auf Information, Bildung und Mittel zur Familienplanung ergänzt [2]. Damit ist Deutschland, das beiden Erklärungen beigetreten ist, verpflichtet, jedem Einwohner den uneingeschränkten Zugang zu Verhütungsmitteln zu ermöglichen. Demen…