CareLit Fachartikel

Hygiene in Schulen – auch eine wichtige Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Heudorf, U.; Voigt, K.; Eikmann, T.; Exner, M. · Das Gesundheitswesen · 2011 · Heft 11 · S. 730 bis 736

Dokument
254056
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
Heudorf, U.; Voigt, K.; Eikmann, T.; Exner, M.
Ausgabe
Heft 11 / 2011
Jahrgang 73
Seiten
730 bis 736
Erschienen: 2011-11-23 13:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Schulen sind verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Hygiene in Hygieneplänen festzuschreiben. Sie unterliegen – wie auch Krankenhäuser – der infektionshygienischen Überwachung der Gesundheitsämter (§ 36 Infektionsschutzgesetz, IfSG). Die Umsetzung dieser Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes werden in diesem Beitrag am Beispiel der Stadt Frankfurt am Main vorgestellt. Obwohl alle Schulen über ihre Pflichten nach IfSG informiert worden waren und ihnen ein Musterhygieneplan zur Verfügung gestellt worden war, konnten bei einer Umfrage im Jahre 2006 nur 80 von 180 Schulen (44%) tatsächli…

Schlagworte

HYGIENE BERATUNG GESUNDHEITSAMT HYGIENEPLAN TENDENZ SCHULEN KRANKENHÄUSER AUFMERKSAMKEIT SANIERUNGSMASSNAHMEN Das Gesundheitswesen