Hygiene in Schulen – auch eine wichtige Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Heudorf, U.; Voigt, K.; Eikmann, T.; Exner, M. · Das Gesundheitswesen · 2011 · Heft 11 · S. 730 bis 736
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schulen sind verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Hygiene in Hygieneplänen festzuschreiben. Sie unterliegen – wie auch Krankenhäuser – der infektionshygienischen Überwachung der Gesundheitsämter (§ 36 Infektionsschutzgesetz, IfSG). Die Umsetzung dieser Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes werden in diesem Beitrag am Beispiel der Stadt Frankfurt am Main vorgestellt. Obwohl alle Schulen über ihre Pflichten nach IfSG informiert worden waren und ihnen ein Musterhygieneplan zur Verfügung gestellt worden war, konnten bei einer Umfrage im Jahre 2006 nur 80 von 180 Schulen (44%) tatsächli…