Die ärztliche Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten im Licht des neuen Patientenverfügungsrechts nach §§ 1901a und 1901b BGB
P. Kostorz · Das Gesundheitswesen · 2010 · Heft 7 · S. 13 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Fachtext behandelt die ärztliche Behandlung von einwilligungsunfähigen Patienten im Kontext des neuen Patientenverfügungsrechts, das durch die Paragraphen 1901a und 1901b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt wird. Diese Regelungen ermöglichen es Patienten, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, falls sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Der Text erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bedeutung der Patientenverfügung für die ärztliche Praxis. Zudem wird auf die Herausforderungen eingegangen, die sich bei der Umsetzung