Rechtsformen für Medizinische Versorgungszentren
M. von Knoch · Das Gesundheitswesen · 2007 · Heft 5 · S. 224 bis 226
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Fachtext behandelt die verschiedenen Rechtsformen, die für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland zur Verfügung stehen. MVZ können als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) oder als eingetragener Verein (e.V.) gegründet werden. Jede Rechtsform hat spezifische rechtliche und steuerliche Implikationen, die bei der Gründung berücksichtigt werden müssen. Zudem wird auf die Anforderungen an die Gesellschafterstruktur und die Zulassung von Ärzten eingegangen. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst nicht nur die Haftung, sondern auch die Finanzierung