CareLit Fachartikel

Der Einfluss von Organschädigungen (ICD-10) und Aktivitätsund Teilhabeeinschränkungen (ICF) bezüglich der Feststellung von Pflegebedürftigkeit (SGB XI)

J. Schmitt · Das Gesundheitswesen · 2006 · Heft 7 · S. 436 bis 441

Dokument
254679
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
J. Schmitt
Ausgabe
Heft 7 / 2006
Jahrgang 68
Seiten
436 bis 441
Erschienen: 2006-07-15 01:13:30
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Der Text behandelt den Einfluss von Organschädigungen, klassifiziert nach ICD-10, sowie von Aktivitäts- und Teilhabeeinschränkungen, gemäß der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF), auf die Feststellung von Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI). Organschädigungen können die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, was sich direkt auf die Notwendigkeit von Pflegeleistungen auswirkt. Die ICF bietet ein umfassendes Modell zur Bewertung der Funktionsfähigkeit und der Teilhabe, das bei der Feststellung von

Schlagworte

Gesundheit Pflege Das Gesundheitswesen