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Das Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (IfSG)

H. E. Müller · Das Gesundheitswesen · 2001 · Heft 12 · S. 755 bis 758

Dokument
255220
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
H. E. Müller
Ausgabe
Heft 12 / 2001
Jahrgang 63
Seiten
755 bis 758
Erschienen: 2001-12-15 01:39:30
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Das Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Erfassung und Übermittlung von Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Es dient der frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung von Epidemien und Pandemien. Ärzte, Labore und andere Einrichtungen sind verpflichtet, bestimmte Infektionen unverzüglich an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Die gesammelten Daten fließen in die Überwachungssysteme und unterstützen die öffentliche Gesundheit. Das IfSG legt auch fest, welche Informationen gemeldet werden müssen und welche Fristen einzuhalten sind. Ziel ist es, die Gesundheit der

Schlagworte

INFEKTIONSSCHUTZGESETZ Das Gesundheitswesen