Das Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (IfSG)
H. E. Müller · Das Gesundheitswesen · 2001 · Heft 12 · S. 755 bis 758
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Meldewesen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Erfassung und Übermittlung von Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Es dient der frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung von Epidemien und Pandemien. Ärzte, Labore und andere Einrichtungen sind verpflichtet, bestimmte Infektionen unverzüglich an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Die gesammelten Daten fließen in die Überwachungssysteme und unterstützen die öffentliche Gesundheit. Das IfSG legt auch fest, welche Informationen gemeldet werden müssen und welche Fristen einzuhalten sind. Ziel ist es, die Gesundheit der