CareLit Fachartikel
Datenschutzkonform arbeiten – Praxistipps für Hebammen zur DSGVO
Matthias Diefenbacher · Hebamme · 2019 · Heft 4 · S. 64 bis 68
Dokument
255813
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union. Sie ist geltendes Recht (Art. 3 I, alle im Folgenden genannten Artikel sind solche der DSGVO). Das bringt einige Neuerungen auch für Hebammen mit sich und hat Auswirkungen auf die tägliche Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Schweigepflicht und berufsrechtliche Regelungen. Welche Vorgaben einzuhalten sind, verrät dieser Artikel.
Schlagworte
RECHT
SCHWEIGEPFLICHT
Hebamme