CareLit Fachartikel
Qualitätsmanagement für Hebammen
Anja Stamm · Hebamme · 2018 · Heft 6 · S. 140 bis 146
Dokument
255878
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des neuen Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V sind freiberufliche Hebammen verpflichtet, ein Qualitätsmanagement-System einzuführen. Die Übergangsphase begann im Mai 2016 und dauerte zwei Jahre. Seit 1.1.2018 gilt eine Nachweispflicht. Andrea Mehlberg möchte allen Mut machen, sich mit den vermeintlich trockenen Formalien auseinanderzusetzen. In einem spontanen Vortrag auf dem Forum Hebammenarbeit 2018 im März in Leipzig zeigte sie, wie sich mit einer positiven Einstellung an das Thema herangehen lässt.
Schlagworte
EINSTELLUNG
MUT
Hebamme