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Der Behandlungsvertrag für Hebammen im Sinne des § 630 b BGB

André Miegel Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter, Duisburg · Hebamme · 2018 · Heft 5 · S. 96 bis 101

Dokument
255893
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebamme
Autor:innen
André Miegel Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter, Duisburg
Ausgabe
Heft 5 / 2018
Jahrgang 31
Seiten
96 bis 101
Erschienen: 2018-05-15 02:23:01
ISSN
0932-8122

Zusammenfassung

Der Behandlungsvertrag für Hebammen gemäß § 630 b BGB regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Hebammen und ihren Klienten. Er definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien, einschließlich der Informationspflichten der Hebammen sowie der Einwilligung der Schwangeren. Der Vertrag soll Transparenz schaffen und die Qualität der Betreuung sichern. Zudem wird die Haftung der Hebammen thematisiert, um rechtliche Ansprüche im Falle von Behandlungsfehlern zu klären. Ziel ist es, eine vertrauensvolle Beziehung zu fördern und die Sicherheit der betreuten Frauen und

Schlagworte

Gesundheit Pflege Hebamme