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Aktuelles im Strafrecht – relevant für Hebammen
Matthias Diefenbacher · Hebamme · 2017 · Heft 3 · S. 56 bis 58
Dokument
255970
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsanwalt, Heidelberg. Im Strafrecht wurden kürzlich Neuerungen verabschiedet, die auch Hebammen – als Angehörige eines Heilberufs – betreffen. Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ wirkt vor allem der unlauteren Bevorzugung entgegen. Darüber hinaus entschied der Bundesgerichtshof, neben dem Abrechnungsbetrug künftig auch die Untreue strafrechtlich zu erfassen. Und die Kölner Silvesternacht 2015 führte zu einer Verschärfung des Sexualstrafrechts. Folgend sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Schlagworte
KORRUPTION
STRAFRECHT
Hebamme