CareLit Fachartikel
Warum Hebammen eine Überlastung dem Arbeitgeber anzeigen müssen
Matthias Diefenbacher · Hebamme · 2016 · Heft 1 · S. 313 bis 316
Dokument
255990
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsanwalt, Heidelberg. Manchmal kommt es zu Situationen, in denen Arbeitnehmer sich derartig überlastet fühlen, dass sie ihren Beruf nicht mehr mit angemessener Sorgfalt ausführen können. Wenn eine angestellte Hebamme bemerkt, dass sie die Pflichten aus ihrem Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann, ohne sich selbst oder andere zu gefährden, ist sie zu einer Überlastungsanzeige verpflichtet. Unser Experte erläutert die gesetzlichen, arbeitsund zivilrechtlichen Grundlagen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
HEBAMME