CareLit Fachartikel
Wann die Hebamme ärztlichem Vorgehen widersprechen muss
Matthias Diefenbacher · Hebamme · 2016 · Heft 9 · S. 252 bis 256
Dokument
256001
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsanwalt, Heidelberg. Im Kreißsaal ist die Hebamme dem Arzt untergeordnet. Den ärztlichen Anweisungen bei der Geburt hat sie Folge zu leisten. Die Hierarchie endet, wenn ein Arzt regelwidrig handelt und die Hebamme dies erkennt. Greift sie trotz besseren Fachwissens nicht ein, riskiert sie Schadensersatzforderungen, strafrechtliche Konsequenzen und ihre Berufserlaubnis.
Schlagworte
HEBAMME
GEBURT