Hebammen benötigen keinen Kreißsaalführerschein
Birte Luther · Hebamme · 2008 · Heft 6 · S. 76 bis 77
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Artikel thematisiert die rechtliche Situation von Hebammen in Deutschland bezüglich der Notwendigkeit eines Kreißsaalführerscheins. Es wird festgestellt, dass Hebammen für die Geburtshilfe keine spezielle Lizenz oder einen Kreißsaalführerschein benötigen. Dies bedeutet, dass sie unabhängig von einer solchen Qualifikation in Kreißsälen arbeiten können. Die Diskussion um die Notwendigkeit eines solchen Scheins wird als überflüssig erachtet, da Hebammen bereits durch ihre Ausbildung und Berufserfahrung qualifiziert sind, um Schwangere während der Geburt zu betreuen. Der Text plädiert für