CareLit Fachartikel

Hebammen benötigen keinen Kreißsaalführerschein

Birte Luther · Hebamme · 2008 · Heft 6 · S. 76 bis 77

Dokument
256449
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebamme
Autor:innen
Birte Luther
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 21
Seiten
76 bis 77
Erschienen: 2008-06-15 02:40:05
ISSN
0932-8122

Zusammenfassung

Der Artikel thematisiert die rechtliche Situation von Hebammen in Deutschland bezüglich der Notwendigkeit eines Kreißsaalführerscheins. Es wird festgestellt, dass Hebammen für die Geburtshilfe keine spezielle Lizenz oder einen Kreißsaalführerschein benötigen. Dies bedeutet, dass sie unabhängig von einer solchen Qualifikation in Kreißsälen arbeiten können. Die Diskussion um die Notwendigkeit eines solchen Scheins wird als überflüssig erachtet, da Hebammen bereits durch ihre Ausbildung und Berufserfahrung qualifiziert sind, um Schwangere während der Geburt zu betreuen. Der Text plädiert für

Schlagworte

Gesundheit Pflege Hebamme