Rechtsticker
Weimer, T. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · 2014 · Heft 5 · S. 199 bis 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht urteilt, dass eine Krankenschwester, die eigentlich vertraglich zu Schichtdienst und somit auch zu Nachdiensten verpflichtet ist, nicht arbeitsunfähig erkrankt ist, wenn sie keine Nachtdienste mehr leisten kann. Hauptargument des BSG ist, dass der Nachtdienst auch ohne die Klägerin ohne Probleme aufrechtzuerhalten sei, sodass der Arbeitgeber auf die besonderen Wünsche nach billigem Ermessen Rücksicht nehmen müsse. Urteil des BAG vom 09.04.2014 – 10 AZR 637/13 Beraterhinweis: Auch die (Wieder-)Einführung von reinen „Nachtschwestern“ dürfte nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Denn auc…