Mitteilungen für die Mitglieder des Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V.
Böll, M. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · 2014 · Heft 3 · S. 141 bis 141
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kindertagespflege hat seit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Geburtstag, der seit August 2013 besteht, eine neue Bedeutung für Kinder mit schweren und chronischen Erkrankungen bekommen. Kommunen sind verpflichtet, ausreichend Betreuungsplätze in Kita und Kindertagespflege bereitzustellen. Und sie sind in der Pflicht, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen – auch im Sinne der Inklusion – für ALLE Kinder. Kindertagesbetreuung ist kein Kernthema des BHK. Und doch lohnt es sich, die Möglichkeiten, die diese Betreuungsform auch für Kinder mit schweren Erkrankungen und ihre Elter…