CareLit Fachartikel
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Gesetzliche Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschaffung
Birgit Schreier · Klinik Einkauf · 2021 · Heft 1 · S. 42 bis 44
Dokument
257875
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) verabschiedet. Unternehmen werden ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, sich darum zu bemühen, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Die Einkaufsabteilungen sollten bereits jetzt damit beginnen, die Compliance-Maßnahmen umzusetzen.
Schlagworte
MENSCHENRECHTE
UNTERNEHMEN
Klinik Einkauf