CareLit Fachartikel
Update Krankenhauszukunftsgesetz: Nach den Bedarfsanmeldungen die Förderfähigkeit nicht durch Vergabeverstöße gefährden!
Kirstin van de Sande · Klinik Einkauf · 2021 · Heft 5 · S. 50 bis 51
Dokument
257925
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenhäuser müssen jetzt das Vergaberecht beachten, damit es später nicht zu Rückforderungen kommt – das gilt auch für private oder freigemeinnützig getragene Häuser.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Krankenhäuser
Müssen
Vergaberecht
Beachten
Rückforderungen
Jetzt
Damit
Später
Kommt
Private
Freigemeinnützig
Getragene
Klinik Einkauf