CareLit Fachartikel

Rahmenverträge: Das bedeutet die Entscheidung des EuGH für den Klinikeinkauf

Heiner Osterhues · Klinik Einkauf · 2019 · Heft 9 · S. 53 bis 54

Dokument
258215
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Klinik Einkauf
Autor:innen
Heiner Osterhues
Ausgabe
Heft 9 / 2019
Jahrgang 01
Seiten
53 bis 54
Erschienen: 2019-09-15 03:34:05
ISSN
2627-0439

Zusammenfassung

Die neue europäische Rechtsprechung fordert den Einkauf in mehrerer Hinsicht: Bei Rahmenvereinbarungs-Ausschreibungen sollte die Klinik von Beginn an als Teilnehmer benannt werden und bei einem geplanten Wechsel der Einkaufsgemeinschaft muss analysiert werden, welche Rahmenvereinbarungen davon betroffen sein können. Bei Rahmenvereinbarungen müssen Einkäufer auch die Verbrauchswerte im Auge behalten und von Beginn das Für und Wider der Angabe von Höchstmengen in das Kalkül miteinbeziehen.

Schlagworte

AUGE EINKAUF RECHTSPRECHUNG Klinik Einkauf