CareLit Fachartikel
Vergabeverfahren: Kein pauschales Veto gegen US-Cloud-Dienste
Guntram Doelfs · kma - Klinik Management aktuell · 2022 · Heft 1 · S. 6 bis 6
Dokument
258431
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei öffentlichen Vergabeverfahren im Gesundheitswesen dürfen weiter Tochtergesellschaften von US-Cloud-Anbietern genutzt werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt. Ein vorangegangenes pauschales Verbot der Vergabekammer Baden-Württemberg gegen die Nutzung von US-Anbietern wurde damit verworfen.
Schlagworte
GESUNDHEITSWESEN
VERBOT
kma - Klinik Management aktuell