CareLit Fachartikel

Bundessozialgericht: Versorgungsauftrag muss selbst erbracht werden.

N.N. · kma - Klinik Management aktuell · 2022 · Heft 6 · S. 11 bis 11

Dokument
258556
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
kma - Klinik Management aktuell
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2022
Jahrgang 27
Seiten
11 bis 11
Erschienen: 2022-06-15 03:44:34
ISSN
1439-3514

Zusammenfassung

Krankenhäuser müssen für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrages selbst aufkommen und „die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen“ bereitstellen. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel hat Ende April entschieden, dass solche Leistungen nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte ausgelagert werden dürften. Ein Krankenhaus in Baden-Württemberg hatte Klage eingereicht, weil Behandlungskosten, die auch ausgelagerte Leistungen umfassten, durch eine Krankenkasse nicht vollständig übernommen wurden.

Schlagworte

KRANKENHAUS KRANKENKASSE KRANKENHÄUSER kma - Klinik Management aktuell