CareLit Fachartikel
Bundessozialgericht: Versorgungsauftrag muss selbst erbracht werden.
N.N. · kma - Klinik Management aktuell · 2022 · Heft 6 · S. 11 bis 11
Dokument
258556
CareLit-ID
Jahr
2022
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser müssen für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrages selbst aufkommen und „die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen“ bereitstellen. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel hat Ende April entschieden, dass solche Leistungen nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte ausgelagert werden dürften. Ein Krankenhaus in Baden-Württemberg hatte Klage eingereicht, weil Behandlungskosten, die auch ausgelagerte Leistungen umfassten, durch eine Krankenkasse nicht vollständig übernommen wurden.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
KRANKENHÄUSER
kma - Klinik Management aktuell