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Rechtskolumne: Vorsicht bei der Strukturprüfung

Weimer, T. · kma - Klinik Management aktuell · 2021 · Heft 10 · S. 16 bis 16

Dokument
258872
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
kma - Klinik Management aktuell
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 10 / 2021
Jahrgang 26
Seiten
16 bis 16
Erschienen: 2021-10-26 13:00:00
ISSN
1439-3514

Zusammenfassung

Krankenhäuser müssen die Einhaltung von Strukturmerkmalen auf Grund des vom BfARM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten lassen, bevor sie entsprechende Leistungen abrechnen. Das bedeutet: Leistungen dürfen ab dem Jahr 2022 nicht mehr vereinbart und nicht abgerechnet werden, wenn die Einrichtung die Strukturmerkmale der beantragten Leistung nicht oder nicht mehr erfüllt.

Schlagworte

EINRICHTUNG LEISTUNG KRANKENHÄUSER kma - Klinik Management aktuell