CareLit Fachartikel
Rechtskolumne: Vorsicht bei der Strukturprüfung
Weimer, T. · kma - Klinik Management aktuell · 2021 · Heft 10 · S. 16 bis 16
Dokument
258872
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser müssen die Einhaltung von Strukturmerkmalen auf Grund des vom BfARM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten lassen, bevor sie entsprechende Leistungen abrechnen. Das bedeutet: Leistungen dürfen ab dem Jahr 2022 nicht mehr vereinbart und nicht abgerechnet werden, wenn die Einrichtung die Strukturmerkmale der beantragten Leistung nicht oder nicht mehr erfüllt.
Schlagworte
EINRICHTUNG
LEISTUNG
KRANKENHÄUSER
kma - Klinik Management aktuell