Natalie Gladkov zu Apps auf Rezept: „Wir stehen noch ganz am Anfang“
Orth, A. · kma - Klinik Management aktuell · 2021 · Heft 6 · S. 51 bis 54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Ende Mai 2020 können Hersteller die Aufnahme ihrer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) ins Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Seit Oktober 2020 sind die ersten Gesundheits-Apps zugelassen. Wie ist der Stand bei der Zulassung der DiGAs, was ist in der Rahmenvereinbarung festgelegt und was ändert sich durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)? Dazu nimmt Natalie Gladkov, Referentin für Digitale Medizinprodukte beim Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), im Gespräch mit kma Stellung.