CareLit Fachartikel
Corona-Pflegebonus gibt es nur für Corona-Pflegekräfte
Rybak, C. · kma - Klinik Management aktuell · 2021 · Heft 4 · S. 16 bis 16
Dokument
259114
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Auszahlung des Corona-Pflegebonus kann nach der bayerischen Corona-Pflegebonusrichtlinie (CoBoR) nur Pflegenden gewährt werden, die zum einen in einer begünstigten Einrichtung beschäftigt sind und deren konkrete Tätigkeit zum anderen der Förderpraxis entspricht. Dies entschied das Verwaltungsgericht München in seinem jüngsten Urteil.
Schlagworte
EINRICHTUNG
Corona-Pflegebonus
Bayerischen
Corona-Pflegebonusrichtlinie
Pflegenden
Begünstigten
Deren
Tätigkeit
Förderpraxis
Entspricht
Entschied
Verwaltungsgericht
kma - Klinik Management aktuell