CareLit Fachartikel
Ein Arzt sollte kein Strohmann sein
Weimer, T. · kma - Klinik Management aktuell · 2020 · Heft 11 · S. 16 bis 16
Dokument
259312
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass die Gründung eines MVZ über einen gründungsberechtigten vertragsärztlichen Strohmann eine Straftat darstellt. Im besagten Fall hatte ein Apotheker einen Vertragsarzt eingesetzt, um sich gewinnbringend Einfluss auf die Zytostatika-Verordnung in einem MVZ zu erschließen.
Schlagworte
APOTHEKER
BUNDESGERICHTSHOF
STRAFTAT
kma - Klinik Management aktuell