CareLit Fachartikel

Ein Arzt sollte kein Strohmann sein

Weimer, T. · kma - Klinik Management aktuell · 2020 · Heft 11 · S. 16 bis 16

Dokument
259312
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
kma - Klinik Management aktuell
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 11 / 2020
Jahrgang 25
Seiten
16 bis 16
Erschienen: 2020-11-05 13:00:00
ISSN
1439-3514

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass die Gründung eines MVZ über einen gründungsberechtigten vertragsärztlichen Strohmann eine Straftat darstellt. Im besagten Fall hatte ein Apotheker einen Vertragsarzt eingesetzt, um sich gewinnbringend Einfluss auf die Zytostatika-Verordnung in einem MVZ zu erschließen.

Schlagworte

APOTHEKER BUNDESGERICHTSHOF STRAFTAT kma - Klinik Management aktuell