CareLit Fachartikel
Weisungsfrei, aber nicht selbstständig
Weimer, T. · kma - Klinik Management aktuell · 2020 · Heft 7/08 · S. 18 bis 18
Dokument
259453
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch ein Vertretungsarzt in einem MVZ unterliegt der Versicherungspflicht, beschloss das Landesozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 7. Februar 2020 – L 9 BA 92/18) in einer aktuellen Entscheidung. Danach ist auch bei kurzfristigen Vertretungen in MVZ eine Gesamtabwägung aller Merkmale vorzunehmen, die für oder gegen ein Beschäftigungsverhältnis sprechen.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
kma - Klinik Management aktuell