CareLit Fachartikel
Zwischenruf aus der Branche: Strukturierte Videokonferenzen helfen, Strahlenschutzgestz umzusetzen
Möller, T. · kma - Klinik Management aktuell · 2020 · Heft 6 · S. 62 bis 62
Dokument
259521
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) fordert eine „regelmäßige und enge Einbindung des Teleradiologen in den klinischen Betrieb des Strahlenschutzverantwortlichen“ des betreuten Krankenhauses. Was „eng“ und regelmäßig“ heißt, wird allerdings nicht genau definiert. In seinem Gastkommentar fordert Dr. Torsten Möller, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Teleradiologie (DGfTr) und Vorstand von Reif und Möller – Netzwerk für Teleradiologie, einheitliche Regelungen für alle Bundesländer.
Schlagworte
BETRIEB
NETZWERK
TELERADIOLOGIE
kma - Klinik Management aktuell